Stiftungszweck

Die Pella-Stiftung verfolgt den Zweck, die Kirchengemeinde Farven zu unterstützen. So können die Erträge aus der Stiftung eingesetzt werden, um die Kirche und die übrigen Gebäude zu erhalten. Besonders sollen aber auch die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Kirchenmusik gefördert werden.

Der Stiftungszweck ist in § 3 der Stiftungssatzung definiert:

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des  Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2. Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der kirchlichen Arbeit in der Pella-Gemeinde Farven der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).

Der Stifterzweck wird verwirklicht insbesondere durch Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für:

  • Pflege, Bewirtschaftung und Unterhaltung der auf den Grundstücken der Pella-Gemeinde Farven errichteten Gebäude, wie die Kirche, das Gemeinde- und Pfarrhaus mit den dazugehörigen Flächen und Parkplätzen. Hierzu gehören auch notwendige Renovierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen, die den kirchlichen Zweck erfüllen.
    Pflege, Unterhaltung und Neuanschaffung des notwendigen Inventars.
  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeitt
  • Förderung der Kirchenmusik.
  • Zur Erfüllung dieser Aufgabe bemüht sich die Stiftung um Spenden, wirbt um sonstige Zuwendungen und unterstützt die Pella-Gemeinde mit Erträgen ihres Vermögens.

Rechtsform der Pella-Stiftung

Die Pella-Stiftung ist am 6. Juli 2004 durch die Bezirksregierung Lüneburg als eine rechtsfähige kirchliche Stiftung (juristische Person) des öffentlichen Rechts im Sinne des § 20 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes anerkannt worden.

Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Kirchenleitung der SELK (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts).