Wissenswertes

„Stiftungen helfen. Je mehr Menschen einen Teil dazu beitragen – desto mehr werden sie erreichen. Stiftungen leben vom Engagement vieler – genau wie die Kirche.“

Mit einer Stiftung soll etwas für die Zukunft getan werden. Stiftungen sind auf Dauer angelegt und nicht eine kurzfristige Maßnahme um einen finanziellen Engpass zu beheben. Mit einer Stiftung zur Förderung von kirchlichen Zwecken kann für die Zukunft vorgesorgt werden.

Bei einer Stiftung werden gespendete (gestiftete) Gelder oder auch Vermögenswerte angelegt und die Zinserträge aus dem in der Stiftung befindlichen Kapital für die in der Satzung benannten Zwecke verwendet.
Das bei der Stiftungsgründung eingerichtete Stiftungsvermögen bildet dabei einen bleibenden Kapitalgrundstock. Durch Zustiftungen (eingeworbene Spenden und andere Zuwendungen) in das Stiftungsvermögen erhöhen sich  somit auch die verfügbaren Zinserträge.
Aber auch sonst können Spenden, die nicht als Zustiftungen gedacht sind, eingeworben und dem Stiftungszweck entsprechend zweckgebunden eingesetzt werden.

Stiftungen, die kirchliche Zwecke verfolgen, sind steuerlich begünstigt. Damit können Spenden, die der Stiftung zufließen, bis zu einer Höhe von zurzeit jährlich 20.450 Euro als Sonderausgaben in der Einkommens­steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden. Diese Summe kann zusätzlich zu den Spenden für kirchliche Zwecke, für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke in Höhe von insgesamt 10% des steuerpflichtigen Einkommens geltend gemacht werden. Auch sind Stiftungen von der Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit.